{"id":21752,"date":"2025-02-17T16:21:13","date_gmt":"2025-02-17T16:21:13","guid":{"rendered":"https:\/\/gfm-machinery.de\/?page_id=21752"},"modified":"2025-03-13T16:07:48","modified_gmt":"2025-03-13T16:07:48","slug":"liefer-und-montagebedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gfm-machinery.com\/de\/liefer-und-montagebedingungen\/","title":{"rendered":"Liefer- und Montagebedingungen"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-7387b849 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Liefer- und Montagebedingungen&nbsp;<\/h1>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">A. Bedingungen f\u00fcr die Lieferung von Maschinen f\u00fcr Inlandsgesch\u00e4fte<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur Verwendung gegen\u00fcber:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt (Unternehmer);<\/li>\n\n\n\n<li>juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Allgemeines<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.<br><br>Ein Vertrag kommt \u2013 mangels besonderer Vereinbarung \u2013 mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers zustande.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Lieferer beh\u00e4lt sich an Mustern, Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen \u00e4. Informationen k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art \u2013auch in elektronischer Form \u2013 Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglichgemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">II.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Preis und Zahlung<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<\/li>\n\n\n\n<li>Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug \u00e1 Konto des Lieferers zu leisten, und zwar:\u00a0<br>1\/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbest\u00e4tigung,\u00a0<br>1\/3 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind,\u00a0<br>der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahr\u00fcbergang.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol start=\"3\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Das Recht, Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Recht des Bestellers, mit Gegenanspr\u00fcchen aus anderen Rechtsverh\u00e4ltnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">III.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Lieferzeit, Lieferverz\u00f6gerung<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien gekl\u00e4rt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie B. Beibringung der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erf\u00fcllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Sichtbelieferung. Sich abzeichnende Verz\u00f6gerungen teilt der Lieferer sobald als m\u00f6glich mit.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist \u2013 au\u00dfer bei berechtigter Abnahmeverweigerung \u2013 der Abnahmetermin ma\u00dfgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.<\/li>\n\n\n\n<li>Werden der Versand die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verz\u00f6gerung entstandenen Kosten berechnet.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol start=\"5\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf h\u00f6here Gewalt, auf Arbeitsk\u00e4mpfe oder sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zur\u00fcckzuf\u00fchren, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde baldm\u00f6glichst mitteilen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahr\u00fcbergang endg\u00fcltig unm\u00f6glich wird. Der Besteller kann dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausf\u00fchrung eines Teils der Lieferung unm\u00f6glich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unverm\u00f6gen des Lieferers. Im \u00dcbrigen gilt Abschnitt VII.2.<br><br>Tritt die Unm\u00f6glichkeit oder das Unverm\u00f6gen w\u00e4hrend des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller f\u00fcr diese Umst\u00e4nde allein oder weit \u00fcberwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IV.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Gefahr geht auf den Besteller \u00fcber, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung \u00fcbernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Sie muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchgef\u00fchrt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<\/li>\n\n\n\n<li>Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand die Abnahme infolge von Umst\u00e4nden, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller \u00fcber. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschlie\u00dfen, die dieser verlangt.<\/li>\n\n\n\n<li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit f\u00fcr den Besteller<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">V.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Lieferer beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen \u2013 auch f\u00fcr ggf. zus\u00e4tzlich geschuldete Nebenleistungen \u2013 aus dem Liefervertrag vor.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Sch\u00e4den zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Besteller darf den Liefergegenstand weder ver\u00e4u\u00dfern, verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat er den Lieferer unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur R\u00fccknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.<\/li>\n\n\n\n<li>Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Lieferer den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zur\u00fcckgetreten ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VI.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel der Lieferung haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche \u2013 vorbehaltlich Abschnitt VII \u2013 wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sachm\u00e4ngel<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Soweit die Parteien eine Beschaffenheit der Kaufsache vereinbart haben, kommen insoweit objektive Anforderungen an die Kaufsache nicht zur Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahr\u00fcbergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel ist dem Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.<\/li>\n\n\n\n<li>Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verst\u00e4ndigung mit dem Lieferer diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist der Lieferer von der Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen befreit.<br><br>Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei der Lieferer sofort zu verst\u00e4ndigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol start=\"3\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Lieferer tr\u00e4gt \u2013 soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt \u2013 die zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, soweit hierdurch keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung des Lieferers eintritt. Soweit sich die Aufwendungen dadurch erh\u00f6hen, dass der K\u00e4ufer die Kaufsache nach Ablieferung an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort verbracht hat, sind dadurch entstehende Mehrkosten vom K\u00e4ufer zu tragen. Der Lieferer ersetzt bei dem Verkauf einer neu hergestellten Sache au\u00dferdem im Umfang seiner gesetzlichen Verpflichtung die vom Besteller geleisteten Aufwendungen im Rahmen von R\u00fcckgriffsanspr\u00fcchen in der Lieferkette.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn der Lieferer \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle \u2013 eine ihm gesetzte angemessene Frist f\u00fcr die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen l\u00e4sst. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.<\/li>\n\n\n\n<li>Weitere Anspr\u00fcche bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach Abschnitt VII. 2 dieser Bedingungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Keine Haftung wird insbesondere in folgenden F\u00e4llen \u00fcbernommen: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse \u2013 sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgem\u00e4\u00df nach, besteht keine Haftung des Lieferers f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt f\u00fcr ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene \u00c4nderungen des Liefergegenstandes.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Rechtsm\u00e4ngel<\/p>\n\n\n\n<ol start=\"8\" class=\"wp-block-list\">\n<li>F\u00fchrt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grunds\u00e4tzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in f\u00fcr den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.<br><br>Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht m\u00f6glich, ist der Besteller zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag zu.<br><br>Dar\u00fcber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspr\u00fcchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die in Abschnitt VI. 8 genannten Verpflichtungen des Lieferers sind vorbehaltlich Abschnitt VII.2 f\u00fcr den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschlie\u00dfend.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sie bestehen nur, wenn<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der Besteller den Lieferer unverz\u00fcglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,<\/li>\n\n\n\n<li>der Besteller den Lieferer in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Anspr\u00fcche unterst\u00fctzt bzw. dem Lieferer die Durchf\u00fchrung der Modifizierungsma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df Abschnitt VI. 8 erm\u00f6glicht,<\/li>\n\n\n\n<li>dem Lieferer alle Abwehrma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich au\u00dfergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,<\/li>\n\n\n\n<li>der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und<\/li>\n\n\n\n<li>die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenm\u00e4chtig ge\u00e4ndert oder in einer nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Weise verwendet hat.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VII.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Wenn der Liefergegenstand infolge vom Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschl\u00e4ge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen \u2013 insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes \u2013 vom Besteller nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII.2.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer \u2013 nur<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit,<\/li>\n\n\n\n<li>bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit,<\/li>\n\n\n\n<li>bei M\u00e4ngeln, die er arglistig verschwiegen hat,<\/li>\n\n\n\n<li>im Rahmen einer Garantiezusage,<\/li>\n\n\n\n<li>bei M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz f\u00fcr Personen- oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit, allerdingsbegrenztauf den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Weitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VIII.&nbsp; Verj\u00e4hrung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle Anspr\u00fcche des Bestellers \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer \u2013 verj\u00e4hren in 12 Monaten; dies gilt auch f\u00fcr die Verj\u00e4hrung von R\u00fcckgriffsanspr\u00fcchen in der Lieferkette gem. \u00a7 445b Abs. 1 BGB. Die Ablaufhemmung aus \u00a7 445b Abs. 2 BGB bleibt unber\u00fchrt; sie endet sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant die Sache dem Verk\u00e4ufer abgeliefert hat. Diese Regelungen zur Verj\u00e4hrung von R\u00fcckgriffsanspr\u00fcchen und zur Ablaufhemmung gelten nicht, sofern der letzte Vertrag in dieser Lieferkette ein Verbrauchsg\u00fcterkauf ist. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche nach Abschnitt VII. 2 a &#8211; c und e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch f\u00fcr M\u00e4ngel eines Bauwerks oder f\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IX.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Softwarenutzung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschlie\u00dfliches Recht einger\u00e4umt, die gelieferte Software einschlie\u00dflich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem daf\u00fcr bestimmten Liefergegenstand \u00fcberlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang (\u00a7\u00a7 69 a ff. UrhG) vervielf\u00e4ltigen, \u00fcberarbeiten, \u00fcbersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben \u2013 insbesondere Copyright-Vermerke \u2013 nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Lieferers zu ver\u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschlie\u00dflich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">X.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschlie\u00dflich das f\u00fcr die Rechtsbeziehungen inl\u00e4ndischer Parteien untereinander ma\u00dfgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/li>\n\n\n\n<li>Gerichtsstand ist das f\u00fcr den Sitz des Lieferers zust\u00e4ndige Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">B. Bedingungen f\u00fcr Montagen &nbsp;im Inland<\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Geltungsbereich<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Montagebedingungen gelten f\u00fcr Montagen, die die GFM Spezialmaschinenbau GmbH (Montageunternehmer) \u00fcbernimmt, soweit nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">II.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Montagepreis<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Montage wird gem\u00e4\u00df Anhang nach Zeitberechnung abgerechnet, falls nicht ausdr\u00fccklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Die vereinbarten Betr\u00e4ge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die dem Montageunternehmer in der gesetzlichen H\u00f6he zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">III.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mitwirkung des Bestellers<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchf\u00fchrung der Montage auf seine Kosten zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n\n\n\n<li>Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Ma\u00dfnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter \u00fcber bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese f\u00fcr das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verst\u00f6\u00dfen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IV.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Technische Hilfeleistung des Bestellers<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Besteller ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere zu:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Bereitstellung der notwendigen geeigneten Hilfskr\u00e4fte (Maurer, Zimmerleute, Schlosser und sonstige Fachkr\u00e4fte, Handlanger) in der f\u00fcr die Montage erforderlichen Zahl und f\u00fcr die erforderliche Zeit; die Hilfskr\u00e4fte haben die Weisungen des Montageleiters zu befolgen. Der Montageunternehmer \u00fcbernimmt f\u00fcr die Hilfskr\u00e4fte keine Haftung. Ist durch die Hilfskr\u00e4fte ein Mangel oder Schaden aufgrund von Weisungen des Montageleiters entstanden, so gelten Abschnitt VII und Abschnitt VIII.<\/li>\n\n\n\n<li>Vornahme aller Erd-, Bau-, Bettungs- und Ger\u00fcstarbeiten einschlie\u00dflich Beschaffung der notwendigen Baustoffe.<\/li>\n\n\n\n<li>Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge (z. Hebezeuge, Kompressoren) sowie der erforderlichen Bedarfsgegenst\u00e4nde und -stoffe (z. B. R\u00fcsth\u00f6lzer, Keile, Unterlagen, Zement, Putz- und Dichtungsmaterial, Schmier- mittel, Brennstoffe, Treibseile und -riemen).<\/li>\n\n\n\n<li>Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser, einschlie\u00dflich der erforderlichen Anschl\u00fcsse.<\/li>\n\n\n\n<li>Bereitstellung notwendiger, trockener und verschlie\u00dfbarer R\u00e4ume f\u00fcr die Aufbewahrung des Werkzeugs des Montagepersonals.<\/li>\n\n\n\n<li>Transport der Montageteile am Montageplatz, Schutz der Montagestelle und -materialien vor sch\u00e4dlichen Einfl\u00fcssen jeglicher Art, Reinigen der Montagestelle.<\/li>\n\n\n\n<li>Bereitstellung geeigneter, diebessicherer Aufenthaltsr\u00e4ume und Arbeitsr\u00e4ume (mit Beheizung, Beleuchtung, Waschgelegenheit, sanit\u00e4rer Einrichtung) und Erster Hilfe f\u00fcr das Montagepersonal.<\/li>\n\n\n\n<li>Bereitstellung der Materialien und Vornahme aller sonstigen Handlungen, die zur Einregulierung des zu montierenden Gegenstandes und zur Durchf\u00fchrung einer vertraglich vorgesehenen Erprobung notwendig sind.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol start=\"2\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Die technische Hilfeleistung des Bestellers muss gew\u00e4hrleisten, dass die Montage unverz\u00fcglich nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verz\u00f6gerung bis zur Abnahme durch den Besteller durchgef\u00fchrt werden kann. Soweit besondere Pl\u00e4ne oder Anleitungen des Montageunternehmers erforderlich sind, stellt dieser sie dem Besteller rechtzeitig zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n\n\n\n<li>Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, so ist der Montageunternehmer nach Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Im \u00dcbrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Anspr\u00fcche des Montageunternehmers unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">V.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Montagefrist, Montageverz\u00f6gerung<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Montagefrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Montage zur Abnahme durch den Besteller, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zu deren Vornahme, bereit ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Verz\u00f6gert sich die Montage durch Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie den Eintritt von Umst\u00e4nden, die vom Montageunternehmer nicht verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung der Montage von erheblichem Einfluss sind, eine angemessene Verl\u00e4ngerung der Montagefrist ein.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VI.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Abnahme<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Besteller ist zur Abnahme der Montage verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine etwa vertraglich vorgesehene Erprobung des montierten Gegenstandes stattgefunden hat. Erweist sich die Montage als nicht vertragsgem\u00e4\u00df, so ist der Montageunternehmer zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel f\u00fcr die Interessen des Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Besteller zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern.<\/li>\n\n\n\n<li>Verz\u00f6gert sich die Abnahme ohne Verschulden des Montageunternehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Montage als erfolgt.<\/li>\n\n\n\n<li>Mit der Abnahme entf\u00e4llt die Haftung des Montageunternehmers f\u00fcr erkennbare M\u00e4ngel, soweit sich der Besteller nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VII.&nbsp;&nbsp;&nbsp; M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Nach Abnahme der Montage haftet der Montageunternehmer f\u00fcr M\u00e4ngel der Montage unter Ausschluss aller anderen Anspr\u00fcche des Bestellers unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt VIII in der Weise, dass er die M\u00e4ngel zu beseitigen hat. Der Besteller hat einen festgestellten Mangel unverz\u00fcglich schriftlich dem Montageunternehmer anzuzeigen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Haftung des Montageunternehmers besteht nicht, wenn der Mangel f\u00fcr die Interessen des Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Besteller zuzurechnen ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgem\u00e4\u00df ohne vorherige Genehmigung des Montageunternehmers vorgenommenen \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Montageunternehmers f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.\u00a0 Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei der Montageunternehmer sofort zu verst\u00e4ndigen ist, oder wenn der Montageunternehmer &#8211; unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle &#8211; eine ihm gesetzte angemessene Frist zur M\u00e4ngelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Montageunternehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei berechtigter Beanstandung tr\u00e4gt der Montageunternehmer die zur M\u00e4ngelbeseitigung erforderlichen Kosten, soweit hierdurch keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung des Montageunternehmers einritt.<\/li>\n\n\n\n<li>L\u00e4sst der Montageunternehmer &#8211; unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle &#8211; eine ihm gesetzte angemessene Frist f\u00fcr die M\u00e4ngelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Montage trotz der Minderung f\u00fcr den Besteller nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li>\n\n\n\n<li>Weitere Anspr\u00fcche bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach Abschnitt VIII.3 dieser Bedingungen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VIII.&nbsp; Haftung des Montageunternehmers, Haftungsausschluss<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Wird bei der Montage ein vom Montageunternehmer geliefertes Montageteil durch Verschulden des Montageunternehmers besch\u00e4digt, so hat dieser es nach seiner Wahl auf seine Kosten wieder instand zu setzen oder neu zu liefern.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn der montierte Gegenstand infolge vom Montageunternehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschl\u00e4ge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen &#8211; insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung des montierten Gegenstandes &#8211; vom Besteller nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VII und VIII. 1 und 3.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Montagegegenstand selbst entstanden sind, haftet der Montageunternehmer &#8211; aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer &#8211; nur<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit,<\/li>\n\n\n\n<li>bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit,<\/li>\n\n\n\n<li>bei M\u00e4ngeln, die er arglistig verschwiegen hat,<\/li>\n\n\n\n<li>im Rahmen einer Garantiezusage,<\/li>\n\n\n\n<li>soweit nach Produkthaftungsgesetz f\u00fcr Personen- oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Montageunternehmer auch bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit, allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Weitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IX.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verj\u00e4hrung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle Anspr\u00fcche des Bestellers &#8211; aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer &#8211; verj\u00e4hren in 12 Monaten. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche nach Abschnitt VIII. 3 a-c und e gelten die gesetzlichen Fristen. Erbringt der Montageunternehmer die Montageleistung an einem Bauwerk und verursacht er dadurch dessen Mangelhaftigkeit, gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">X.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ersatzleistung des Bestellers<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Werden ohne Verschulden des Montageunternehmers die von ihm gestellten Vorrichtungen oder Werkzeuge auf dem Montageplatz besch\u00e4digt oder geraten sie ohne sein Verschulden in Verlust, so ist der Besteller zum Ersatz dieser Sch\u00e4den verpflichtet. Sch\u00e4den, die auf normale Abnutzung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, bleiben au\u00dfer Betracht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">XI.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Montageunternehmer und dem Besteller gilt ausschlie\u00dflich das f\u00fcr die Rechtsbeziehungen inl\u00e4ndischer Parteien untereinander ma\u00dfgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/li>\n\n\n\n<li>Gerichtsstand ist das f\u00fcr den Sitz des Montageunternehmers zust\u00e4ndige Gericht. Der Montageunternehmer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liefer- und Montagebedingungen&nbsp; A. 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